Erstattungen
Erstattung durch Krankenkassen
Ich arbeite auf ärztliche Verordnung als Masseurin in meiner Privat-Massagepraxis. Privat Versicherte bekommen die Behandlungen entsprechend ihrer Versicherung erstattet.
Ich habe
keine Kassenzulassung für meine Behandlungsräume, so dass Massagen, Krankengymnastik, Wärmeanwendungen u. ä. von gesetzlichen Kassen in meinen Räumen nicht erstattet werden.
Kassen-Patienten können sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob ihre Kasse im Rahmen der Osteopathie kulanter weise auch Craniosacraltherapie erstattet und bräuchte dann in der Regel bevor Sie zu mir kommen eine Verordnung ihres Arztes (auf Privatrezept) über Craniosacrale Osteopathie oder Osteopathie mit craniosacraler Technik.
Z. Zt. und in den letzten Jahren haben folgende gesetzliche Kassen bei Patienten von mir Craniosacrale Osteopathie bzw. Osteopathie mit craniosacraler Technik erstattet: mhplus, Saekurvita, TK, einige BKK´s (auch deutsche BKK, BKK Bahn), IKK, Stand 2020