Krankenkassen
Kosten-Erstattung
Ich arbeite auf ärztliche Verordnung als Masseurin in meiner Privat-Massagepraxis. Privat Versicherte bekommen die Behandlungen entsprechend ihrer Versicherung erstattet.
Ich habe keine Kassenzulassung für meine Behandlungsräume, so dass Massagen, Krankengymnastik, Wärmeanwendungen u. ä. von gesetzlichen Kassen in meinen Räumen nicht erstattet werden.
Kassen-Patienten können sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob ihre Kasse im Rahmen der Osteopathie kulanterweise auch Craniosacraltherapie erstattet und braucht dann in der Regel, bevor Sie zu mir kommen eine Verordnung ihres Arztes (auf Privatrezept) über Craniosacrale Osteopathie oder Osteopathie mit craniosacraler Technik.
Bei Unklarheit ob ihre gesetzliche Kasse die craniosacrale Osteopathie in unseren Räumlichkeiten teilweise erstattet, bitten wir um eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter mit Nennung der Krankenkasse. Wir prüfen das gerne anhand unserer Unterlagen und Erfahrungswerte und rufen zurück.

